Das kam überraschend: Am Abend des 3. Juni 2020 hat die Bundesregierung ihr Corona-Konjunkturpaket beschlossen. Es sieht unter anderem vor, den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und den reduzierten Steuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. Die Maßnahme gilt vorübergehend für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
Mit diesem steuerlichen Impuls von rund 20 Milliarden Euro will die Bundesregierung kurzfristig die Binnennachfrage stärken und bei Konsumenten Kaufanreize schaffen. Den Gewinn aus der Mehrwertsteuer-Senkung soll der Handel mit niedrigeren Preisen direkt an seine Kunden weitergeben. Stattdessen ließen sich auch Corona-geschädigte Margen verbessern, besonders, wenn bereits rabattierte Ware schwer in den Regalen liegt. Doch das soll nicht die politische Intention sein.
Für Händler geht diese Maßnahme auf der technischen Seite mit einigen Aufwänden einher. Knapp drei Wochen, so der Stand, haben Unternehmen nun, um ihre Systeme auf die neuen Steuersätze einzurichten – vorübergehend, denn nach Ablauf des Zeitraums soll man zum alten Steuersatz zurückkehren. Je nach Unternehmensgröße und technischer Konstellation sind auf verschiedenen Ebenen Umstellungen erforderlich: im ERP, im CRM, im Online-Shop, bei Kassensystemen, in der Finanzbuchhaltung, beim EdiFact-Datenaustausch etc. Überall, wo Transaktionen ausgeführt werden und Meldungen ans Finanzamt erfolgen, wo mit Mehrwertsteuersätzen kalkuliert, ausgewiesen oder geplant wird, muss technisch justiert werden. Manchmal reicht dafür eine einfache Einstellungsänderung im System, oft jedoch braucht es mehr.
Über eine neue Preisgestaltung hinaus müssen Unternehmen gegebenenfalls prüfen, welche betrieblichen Vorgänge von der Mehrwertsteuer-Senkung betroffen sind, und gegebenenfalls auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen. Im System sind dies beispielsweise Themen wie:
Wer 2007 bei der letzten Mehrwertsteuer-Änderung dabei war, hat vielleicht noch ein Pflichtenheft für die IT in der Schublade, das beim Abgleich erneut Orientierung geben könnte. Außerdem empfiehlt es sich, vorab ein Testsystem aufzusetzen, um zu prüfen, ob alle Vorgänge korrekt abgearbeitet werden. Wem es zudem gelingt, bis zum Stichtag 30.06.2020 möglichst alle Transaktionen abzuschließen, ermöglicht involvierten Abteilungen – Procurement/Einkauf, Finanzbuchhaltung, Controlling etc. – „klar Schiff“ in diese Zeit zu starten. Notwendige, meist händische, Nach- und Umbuchungen werden so vermieden.
Microsoft Dynamics 365 bzw. CE oder AX beinhalten ganzheitliche, anpassungsfähige Business-Management-Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, sichere Geschäftsentscheidungen zu treffen. Natürlich ist es immer gut, auf dem aktuellsten Release-Stand zu sein, entsprechende Umstellungen sind bei aktuellen Versionen systemseitig vorbereitet.
Für unsere Kunden, die mit Microsoft-Systemen arbeiten, haben wir sofort entsprechende Ressourcen bereitgestellt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, die technische Umstellung auch bei den älteren Versionen mit Ihnen durchzuführen. Wir informieren Sie außerdem und stehen mit Tipps bereit, falls Sie uns brauchen.